Bildnis einer Frau mit spitzenbesetzter Flügelhaube, Spitzenkragen und einem Kind auf dem Schoß
ReFa identifier
G_244_318
Name or identifier
244
Title
Bildnis einer Frau mit spitzenbesetzter Flügelhaube, Spitzenkragen und einem Kind auf dem Schoß
Damenbildnis und Kind
Created by
Date / Time of creation
17. Jahrhundert
Object type
Categories / Subject keywords
Dimensions
108,7 x 82,2 x 2,8 cm
Material
Öl auf Leinwand
P65 shows visual item
P128 carries
E34 Inscription
P59 has section: oben rechts, recto
P3 has note: Das zweigeteilte Schild zeigt im linken Schildfeld einen schwarzen stehenden (geteilten) Adler auf silbernen Grund, im rechten Schildfeld rote Dreiecke auf silbernem Grund. Die Helmzier besteht aus einem spitzen silbernen Hut (?) mit schwarzen Flügeln.
Changed ownership through
E8 Acquisition
P82 at some time within: 1878-11-20/1888-04-24
Description / General note
Das Bildnis einer Frau mit ihrem Kind vor einem neutralen braunen Hintergrund zeigt eine junge sitzende Frau mit ausgestreckter und offener rechter Hand, in dem ein hellroter Gegenstand, möglicherweise eine Blüte liegt, und ein Kleinkind zu ihrer Linken. Sie trägt einen aufwändigen halbrunden Spitzenkragen, der vorne gerade abschließt. Das dunkle Obergewand ist mit Ärmelmanschetten aus Spitze und einem Spitzenbesatz in dem verdeckten Dekolleté verziert. Die goldfarbene Haube sitzt schneppenförmig auf dem Hinterkopf und hat einen großen Spitzenvorsatz.
Das Kleinkind ist in einem schwarzer Obergewand gekleidet, mit weißen Ärmelmanschetten und einem weißen Brustbesatz. Über einer weißen Spitzenhaube trägt das Kind eine schwarze eng anliegende Haube, die unter dem Kinn befestigt wird.
Das Kleinkind ist in einem schwarzer Obergewand gekleidet, mit weißen Ärmelmanschetten und einem weißen Brustbesatz. Über einer weißen Spitzenhaube trägt das Kind eine schwarze eng anliegende Haube, die unter dem Kinn befestigt wird.
Die Flügelhaube kennzeichnet die Porträtierte als Bürgerin, ein in den Niederlanden des 17. Jahrhunderts gängiges Zeichen.
Das Bildnis war vermutlich nicht als Ehepaarbildnis angelegt, da die Mutter die heraldisch rechte Seite im Bild beansprucht.
Das Bildnis war vermutlich nicht als Ehepaarbildnis angelegt, da die Mutter die heraldisch rechte Seite im Bild beansprucht.