Goldhaube einer Nürnberger Patrizierin (Flinderhaube)
ReFa identifier
K_Flin_T35
Name or identifier
Title
Goldhaube einer Nürnberger Patrizierin (Flinderhaube)
Date / Time of creation
1650 - 1700
Object type
Categories / Subject keywords
Dimensions
Höhe 31 cm
Breite 43 cm
Tiefe 19 cm
Is shown by
Description / General note
Aufgrund des Materialwerts begegnet die Flinderhaube im Reglement der städtische Nürnberger Kleiderordnung von 1657.
Die Nürnberger Ordnung von 1657 erlaubte Flinderhauben mit "eingedeckten Plättchen", ausschließlich Frauen des Patriziats. Bis in den dritten Stand waren Hauben mit "aufgehefften", also aufgenähten Plättlein zugelassen, deren Schmuckwert gegenüber den frei beweglichen Metallflindern zweifellos zurücktrat.
Die Nürnberger Ordnung von 1657 erlaubte Flinderhauben mit "eingedeckten Plättchen", ausschließlich Frauen des Patriziats. Bis in den dritten Stand waren Hauben mit "aufgehefften", also aufgenähten Plättlein zugelassen, deren Schmuckwert gegenüber den frei beweglichen Metallflindern zweifellos zurücktrat.
„»Haarhaube« oder, wenn das Material den Ausschlag gab, »Goldhaube«, waren die zeitgenössichen Namen der kostümkundlich meist als »Kalotte« bezeichneten Kopfbedeckung. In Italien und beim Adel schon im 15. Jahrhundert belegt, erscheinen Haarhauben seit den späten 9oer Jahren auch auf deutschen Frauenbildnissen der städtischen Oberschichten - bezeichnenderweise zuerst im weltoffenen, speziell mit Italien eng austauschenden Augsburg. Als Typus greift die Haarhaube das in Frankreich bereits im 12./13. Jahrhundert nachzuweisende Haarnetz auf, welches den Frauen erstmals gestattete, ihr Haar sichtbar »in den modischen Bereich einzubeziehen«. Schon derartige Netze wurden von verheirateten Frauen und jungen Mädchen getragen, allein oder mit einem Schleier bedeckt, mit Kränzen und Reifen geschmückt sowie mit und ohne Gebände.
Das gegenüber der verhüllenden Leinenhaube sichtbare Fassen und Betonen der Haare, das Tragen mit oder ohne weitere Kopfbedeckungen sowie verheiratete Frauen, junge Mädchen und sogar Kinder als Trägerinnen, waren auch die bestimmenden Merkmale der Haarhauben des Untersuchungszeitraums.“ (Textiler Hausrat 1990, S. 119)
Das gegenüber der verhüllenden Leinenhaube sichtbare Fassen und Betonen der Haare, das Tragen mit oder ohne weitere Kopfbedeckungen sowie verheiratete Frauen, junge Mädchen und sogar Kinder als Trägerinnen, waren auch die bestimmenden Merkmale der Haarhauben des Untersuchungszeitraums.“ (Textiler Hausrat 1990, S. 119)
„Nun auch unter Hüten getragene Goldhauben sowie mit »Flinderlein« geschmückte Haarhauben fanden um 1600 zunehmend Eingang in die Nürnberger Bildnismalerei. Eine unbekannte Nürnbergerin trägt auf ihrem um 1640 entstandenen Porträt die bis ins späte 17. Jahrhundert als auffällig-charakteristische Kopfbedeckung der oberschichtlichen Kleidung nachzuweisende »Flinderhaube«.
Eine originale Haube des 17.Jahrhunderts bewahrt die Kostümsammlung des Germanischen Nationalmuseums. Die in den Inventaren aufgeführten Haarhauben mit und ohne Flindem machen die Entwicklung der Flinderhaube aus den netzartigen Goldhauben deutlich, wobei freilich die Flinderhaube durch Auspolsterungen und ihre die gesamte Oberfläche überziehenden Metallplättchen eine neue Eigenständigkeit gegenüber der meist zusammen mit anderen Kopfbedeckungen getragenen Goldhaube erreicht hatte.
Seit 1618 nachzuweisende kleidergesetzliche Vorschriften für Frauenhaarhauben unterscheiden zwischen »Geflinder« und - ebenfalls bei Sabina Harsdörffer belegten - goldenen oder silbernen »Plättchen«. In der Kleidungshierarchie führend war dabei die noch 1657 ausschließlich dem Patriziat erlaubte Flinderhaube mit ihren auch als »eingehenckte Plättlein« bezeichneten Metallflindern, während Haarhauben mit »aufgehefften Plättlein« bis in den dritten Stand zugelassen waren. Tatsächlich sind die tropfenförmigen gelochten Metallplättchen der originalen Haube des Germanischen Nationalmuseums an kurzen, mit Seidenfäden umschlungenen Drahtstiftehen freihängend befestigt, so daß diese durch Lichtreflexe beim Tragen den im Vergleich zu aufgenähten Plättchen sicherlich auffälligeren Zierat darstellten.“ (Textiler Hausrat 1990, S. 122-134)
Eine originale Haube des 17.Jahrhunderts bewahrt die Kostümsammlung des Germanischen Nationalmuseums. Die in den Inventaren aufgeführten Haarhauben mit und ohne Flindem machen die Entwicklung der Flinderhaube aus den netzartigen Goldhauben deutlich, wobei freilich die Flinderhaube durch Auspolsterungen und ihre die gesamte Oberfläche überziehenden Metallplättchen eine neue Eigenständigkeit gegenüber der meist zusammen mit anderen Kopfbedeckungen getragenen Goldhaube erreicht hatte.
Seit 1618 nachzuweisende kleidergesetzliche Vorschriften für Frauenhaarhauben unterscheiden zwischen »Geflinder« und - ebenfalls bei Sabina Harsdörffer belegten - goldenen oder silbernen »Plättchen«. In der Kleidungshierarchie führend war dabei die noch 1657 ausschließlich dem Patriziat erlaubte Flinderhaube mit ihren auch als »eingehenckte Plättlein« bezeichneten Metallflindern, während Haarhauben mit »aufgehefften Plättlein« bis in den dritten Stand zugelassen waren. Tatsächlich sind die tropfenförmigen gelochten Metallplättchen der originalen Haube des Germanischen Nationalmuseums an kurzen, mit Seidenfäden umschlungenen Drahtstiftehen freihängend befestigt, so daß diese durch Lichtreflexe beim Tragen den im Vergleich zu aufgenähten Plättchen sicherlich auffälligeren Zierat darstellten.“ (Textiler Hausrat 1990, S. 122-134)
"Zu den ersten Sachzeugnissen der Kostümsammlung gehörte seit 1859 die sogenannte Flinderhaube, ein Geschenk des Antiquars und Konditors Johann Georg Göß aus der Inneren Laufer Gasse in Nürnberg. Auf Bildnissen begegnen die markanten patrizischen Standeshauben von den 1640er Jahren bis zum Jahrhundertende. Schriftquellen liefern weitere Informationen. So verzeichnete die Aussteuerliste der Nürnberger Patriziertochter Sabina Harsdörffer 1640 eine „guldene Haarhauben mit flinderlein“ und eine „Haarhauben mit Stefften und Flinderlein“, von denen letztere wohl dem Typus der Haube im Museumsbesitz entsprach. Eine „goldfarbe seidene knüpfte Haarhauben“ und ein „Haarhauben Rohm samt den Kegeln“ im Inventar der Margaretha Kastenbein verweisen auf die Knüpftechnik. Die patrizische Aussteuerliste betonte nicht von ungefähr die senkrecht aufragenden Stifte („Steffte“) aus umwickeltem Draht mit den beweglich eingehängten, tropfenförmigen „Flinderlein“. Erst sie ermöglichten das wirkungsvolle Lichtspiel und den Klang der Metallplättchen, die den Auftritt ihrer Trägerinnen begleiteten. Im Unterschied zu Hauben mit aufgenähten Flindern waren die „eingehenckten Plättlein“ das entscheidende Merkmal der patrizischen Kopfbedeckung und entsprechend in der Nürnberger Kleiderordnung von 1657 ausschließlich dem Ersten Stand zugelassen. Zu einer Zeit, als haarsichtige Kopfbedeckungen wie Barett und Hut längst auch in die Frauenkleidung Eingang gefunden hatten, entsprach die das Haar vollständig verhüllende Haube der konservativen Ausrichtung der patrizischen Standeskleidung und dem Repräsentationsbedürfnis des Stadtadels gleichermaßen. Als Produkt Nürnberger Metallhandwerker verwiesen die Flindern zudem auf eines der angesehensten Handwerke der freien Reichsstadt, die in erster Linie durch das Patriziat repräsentiert wurde." (In Mode 2015, S. 64-65)
Is documented in
Friedrich Kobler: Flitter (Flinder). In: Reallexikon zur deutschen Kunstgeschichte, Bd. 9, 2003, Sp. 1273-1274, Abb. 4.
von Wilckens 1982, S. 373, Abb. 8.